Es wird vereinbart, dass die Geschäftsbedingungen für den Wareneingang des Unternehmens den Umgang zwischen dem Unternehmen und dem Kunden für alle Lager- und Lagerdienstleistungen regeln. Darüber hinaus wird vereinbart, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Wareneingang des Unternehmens unter http://www.mrzlogistics.de elektronisch veröffentlicht werden und von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung vom Unternehmen geändert werden können Bei Widersprüchen zwischen den hier abgedruckten und den elektronisch veröffentlichten Lagerempfangsbedingungen ist die elektronisch veröffentlichte Fassung maßgeblich.
Es wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass diese Geschäftsbedingung für das Lager keine Rechte, Pflichten, Bedingungen oder Konditionen der Speditions-, Zollvermittlungs- oder anderen Dienstleistungen, die das Unternehmen für den Kunden erbracht hat oder erbringen wird, abdeckt oder darauf Anwendung findet; und dass diese separaten Dienstleistungen durch ihre jeweiligen Geschäftsbedingungen geregelt werden, die separat bereitgestellt werden und auf der oben genannten Website veröffentlicht sind.
Wie in dieser Vereinbarung verwendet:
Der Kunde garantiert, dass er der rechtmäßige Eigentümer der zur Lagerung angebotenen Waren ist und/oder im rechtmäßigen Besitz ist. Der Kunde garantiert, dass er das alleinige Recht hat, die angebotenen Waren zu lagern, die Waren freizugeben und das Unternehmen hinsichtlich der Lieferung oder Disposition der Waren anzuweisen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Parteien, die ein Interesse an den Waren erwerben, über die Bedingungen dieses Lagerscheins zu informieren und stimmt ferner zu, das Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Eigentum, Lagerung, Handhabung oder Lieferung von Waren freizustellen und schadlos zu halten, oder von allen anderen Dienstleistungen, die das Unternehmen im Rahmen dieses Lagerscheins bereitstellt. Diese Freistellung umfasst alle Anwaltskosten oder Kosten, die aus einer Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Rechtsstreit eingereicht wird oder nicht.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Lagerung zu beenden und die Entfernung der Waren oder eines Teils davon zu verlangen, indem der Kunde 30 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt wird. Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung aller Gebühren, die den Waren innerhalb der angegebenen Frist zuzurechnen sind, und für die Entfernung der Waren aus dem Lager nach Zahlung aller Gebühren. Wenn die Waren nicht auf diese Weise entfernt werden, kann das Unternehmen seine Rechte gemäß geltendem Recht ausüben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf der Waren.
Wenn der Kunde eine der vorstehenden Garantien in Bezug auf das Angebot von gefährlichen Materialien oder gefährlichen Gütern verletzt oder anderweitig solche ungeeigneten Güter an das Unternehmen liefert, ist das Unternehmen berechtigt, alle verfügbaren Rechtsbehelfe auszuüben, einschließlich der sofortigen Vernichtung oder Entfernung der Güter aus dem Lager ohne Mitteilung an den Kunden. Im Falle der vorstehenden Verletzung der Kundengarantien haftet der Kunde für alle Kosten, Verluste, Schäden, Geldbußen, Strafen oder andere Ausgaben jeglicher Art, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Entfernung, Zerstörung oder Handhabung der Waren entstehen und stellt das Unternehmen von allen Beträgen, Verbindlichkeiten, Ansprüchen oder Schäden frei, die im Zusammenhang mit den Waren entstehen.
Die Rechnungen für Lagerung und Aufbewahrung sind monatlich fällig und zahlbar. Das Unternehmen stellt dem Kunden die Monatsrechnung im Voraus aus, und der Kunde bezahlt das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Auf alle Rechnungen, die nicht innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, wird eine Verzugsgebühr von 1 % pro Monat oder der nach geltendem Recht zulässige Höchstsatz erhoben. Sollte es für das Unternehmen notwendig sein, ein Inkassobüro und/oder einen Rechtsanwalt einzuschalten, um unbezahlte Beträge einzutreiben oder die Bestimmungen dieses Pfandrechts durchzusetzen, ist der Kunde verpflichtet, die Gebühren des Inkassobüros und/oder des Rechtsanwalts sowie die entstandenen Kosten, einschließlich der Gerichtskosten, zu zahlen, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt.
Das Unternehmen hat ein Pfandrecht an den vom Kunden übergebenen Waren und an jeglichem Eigentum des Kunden, das sich im Besitz, in der Obhut oder unter der Kontrolle des Unternehmens befindet, für alle Gebühren, Vorschüsse oder Beträge jeglicher Art, die dem Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung oder im Rahmen früherer oder späterer Rechnungen, die dem Kunden vom Unternehmen ausgestellt wurden, geschuldet werden (einschließlich Gebühren für Lagerung, Handhabung, Transport, Liegezeit, Terminalgebühren, Versicherung, Arbeit und andere anfallende Gebühren). Das Unternehmen hat ein Pfandrecht an den Waren und kann die Herausgabe der Waren verweigern, bis alle Gebühren oder Schulden vollständig beglichen sind. Bleiben diese Beträge 30 Tage nach der Zahlungsaufforderung des Unternehmens unbezahlt, kann das Unternehmen die Waren bei einer öffentlichen Versteigerung oder einem Privatverkauf oder auf andere angemessene Weise verkaufen und den Erlös aus einem solchen Verkauf für die geschuldeten Beträge verwenden. Der Kunde bleibt für alle ausstehenden Beträge gegenüber dem Unternehmen verantwortlich.
Das Unternehmen versichert die Waren während der Lagerung nicht und die dem Kunden in Rechnung gestellten Lagergebühren oder Gebühren beinhalten keine Versicherung der Waren. Die Waren sind daher nicht gegen Verluste oder Schäden versichert, und die in Absatz 9 festgelegte Haftungsbeschränkung gilt unter allen Umständen, in denen das Unternehmen für solche Verluste oder Schäden gesetzlich haftbar ist, es sei denn, der Kunde hat schriftlich beantragt, dass das Unternehmen eine Versicherung abschließt zugunsten des Kunden und der Kunde hat die erforderliche Prämie für eine solche Zusatzversicherung an das Unternehmen gezahlt. Außer wie oben angegeben wird das Unternehmen keine Versicherung für die Waren zum Nutzen des Kunden abschließen, während die Waren in den Einrichtungen des Unternehmens gelagert werden.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist das Unternehmen nicht für die Lagerung der Waren in einer Umgebung mit kontrollierter Temperatur oder Feuchtigkeit verantwortlich. Der Kunde akzeptiert wissentlich, dass die Waren in einer nicht temperatur-/feuchtigkeitskontrollierten Umgebung gelagert werden. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden an den Waren, die aus Schwankungen des Temperaturbereichs oder der Luftfeuchtigkeit des Lagers resultieren. Darüber hinaus haftet das Unternehmen nicht für Verluste oder Schäden an verderblichen Waren, es sei denn, es wurde vor Angebotsabgabe der Waren zur Lagerung etwas anderes vereinbart.
Alle Sendungen unterliegen einer Inspektion durch das Unternehmen; von den Spediteuren des Unternehmens für etwaige bereitgestellte Transportdienstleistungen; und von ordnungsgemäß autorisierten Regierungs- oder Regulierungsbehörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die deutsche Transportsicherheitsverwaltung, die deutsche Zoll- und Grenzschutzbehörde und ähnliche Einrichtungen. Ungeachtet des vorstehenden Rechts zur Inspektion von Sendungen ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine solche Inspektion durchzuführen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, Sendungen, die es für den Transport oder die Lagerung gemäß dieser Vereinbarung für ungeeignet hält, nach Prüfung einseitig abzulehnen.
Alle hierin enthaltenen schriftlichen Mitteilungen können mit jedem wirtschaftlich angemessenen Kommunikationsmittel übermittelt werden, das dem Absender eine Empfangsbestätigung liefert, und sind an das Unternehmen und den Kunden an die auf der Vorderseite des Lagerscheins angegebene Adresse zu richten, sofern nicht eine der Parteien schriftlich eine andere Anweisung erteilt.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland in dem sich das Lager des Unternehmens befindet, wie auf der Vorderseite der Vereinbarung angegeben, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts.
Dieser Lagerschein stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen hinsichtlich der Lagerung der Waren und der erbrachten Dienstleistungen dar. Diese Lagerbestätigung ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Verhandlungen, Erklärungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen. Diese Lagerbestätigung darf nicht geändert werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Vertreter des Unternehmens vor. Sollte ein Abschnitt oder ein Teil dieses Lagerscheins von einem Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen dieses Lagerscheins. Das Versäumnis des Unternehmens, auf der strikten Einhaltung einer Bestimmung dieses Lagerscheins zu bestehen, stellt keinen Verzicht auf die spätere Forderung der strikten Einhaltung dieser Bestimmung dar und ist kein Verzicht auf die strikte Einhaltung aller anderen Bestimmungen dieses Lagerscheins.
Die Verwendung von Überschriften in diesem Lagerschein dient nur der besseren Orientierung. Überschriften haben keine Wirkung und werden nicht als Teil oder Begriff dieser Lagerscheinbedingungen angesehen.
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